GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag
Für Anfänger und
Fortgeschrittene
Immer wieder kommt es zu Problemen mit und bei den ARGEn/JobCentern. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
* Anträge werden aus Unwissenheit zu spät oder gar nicht gestellt.
* Antragsteller finden sich nicht zurecht im ARGE- /JobCenter-Dschungel.
* Sie kennen ihre Rechte nicht und sind von den vielen Paragrafen überfordert.
* Sie werden häufig falsch bzw. gar nicht informiert.
* Sie werden vertröstet, weggeschickt und zwischen den Abteilungen hin- und hergeschoben.
* Die Sachbearbeiter kennen sich selbst nicht aus oder wollen sich einfach nicht auskennen.
* Die "Sparwut" der
Leistungsträger wird rigoros und rücksichtslos umgesetzt.
Diesen Teufelskreis kann nur durchbrechen, wer informiert ist!
Zahlreiche Ratgeber zu diversen Themen findet ihr hier in unserem Forum. Doch es gibt einige grundsätzliche
Regeln, die immer gelten. Wir haben diese mal für euch zusammengefasst, um euch einen Leitfaden durch den ARGE-Dschungel an die Hand zu geben.
1. Anträge rechtzeitig stellen, d.h. sofort, wenn der
Bedarf bekannt ist!
2. JEDER im Alter von 15 – 65 Jahren hat ein
Anrecht darauf, einen Antrag auf Sozialleistungen zu
stellen. Hiermit ist nicht nur der Antrag auf ALG II
gemeint, sondern z. B. auch ein Antrag auf
Erstausstattung, Kaution
etc. (§ 36 Abs. 1 SGB I, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II)
3. Geht NICHT alleine zur ARGE. Ihr habt ein Recht
auf Anwesenheit eines Beistandes. Nehmt dieses
unbedingt wahr. Es ist zu eurem eigenen Schutz. (§ 13 Abs. 4 SGB X)
4. Achtung: Ein Antrag ist nicht mit dem
Antragsformular zu verwechseln! Das Formular ist nur
eine "Arbeitshilfe" für die Sachbearbeiter. Also, wenn ihr
selber einen Brief verfasst und diesen
einreicht, dann ist auch das ein Antrag. Mit "Antrag" ist nämlich im juristischen
Sinne eine
(einseitige) Willenserklärung gemeint, welche
nicht zwangsläufig auf einem Formular erfolgen muss.
5. Die Sachbearbeiter haben die Pflicht, diese Anträge
anzunehmen. Also, nicht abwimmeln lassen. Zeit ist ein
enorm wichtiger Faktor, da die Anträge ab dem Datum gelten, an dem sie eingereicht wurden! (§§ 16 und 17 SGB I)
6. Die Sachbearbeiter der ARGE weigern sich partout, euren
Antrag anzunehmen? Auch hierfür gibt es eine Lösung:
Auch ein "falsches Amt", das für euer Anliegen
nicht zuständig ist, darf euch nicht abwimmeln und
muss euren Antrag entgegennehmen und an die zuständige Stelle weiterleiten . Auch in diesem Fall gilt: Empfang
quittieren lassen! (§ 16 Abs. 1, 2 & 3 SGB I)
7. Wird behauptet, der Antrag könne nicht
angenommen bzw. bearbeitet werden, weil z. B.
Unterlagen fehlen, gar kein Anspruch bestehe oder ähnlicher
Unfug, dann lasst euch davon nicht beeindrucken. Diese
Aussagen sind falsch! Auch ein unvollständiger Antrag ist ein Antrag und muss angenommen werden.
Fehlende Unterlagen solltet ihr jedoch ganz fix nachreichen, damit über den Antrag schnell entschieden
werden kann. Ob Anspruch besteht oder nicht, kann und
sollte erst nach Prüfung eures Antrags entschieden werden.
ACHTUNG: Weder die Melde-/Ummelde-Bescheinigung, noch ein geänderter Ausweis sind für den
Antrag erforderlich! Die Forderung von Melde-/Ummelde-Bescheinigung und/oder geändertem Ausweis ist nicht nur unbillig, sondern ein versuchter Betrug. Die Änderung des Ausweises und die
Melde-/Ummelde-
Bescheinigung können erst nach einem Umzug erfolgen. Die Differenz zwischen Umzugsdatum und Ummeldung - zumal ihr 7 Tage Zeit habt, euch umzumelden -
würdet ihr demnach vom Amt nicht erhalten.
8. Der sicherste Weg ist immer ein schriftlicher
Antrag! Unbedingt einen schriftlichen Bescheid anfordern.
Das ist euer gutes Recht und die Voraussetzung, um eine Entscheidung des Amts vor Gericht überprüfen
lassen zu können. (§ 33 Abs. 2 SGB X)
9. Fertigt von jedem Formular bzw. Schriftstück, das
ihr bei der ARGE einreicht, eine Kopie für eure
Unterlagen an!
WICHTIG: Hebt unbedingt ALLE Unterlagen auf, auch wenn ihr kein ALG II mehr bezieht. Die
ARGE kann bis zu 10 Jahre Rückforderungen stellen. Ohne eure Unterlagen könnt ihr nicht nachvollziehen, ob die Rückforderung korrekt ist oder nicht! (§ 45 Abs. 3 SGB X)
10. Lasst euch unbedingt den Empfang
quittieren! Entweder auf eurer Kopie des Formulars oder, bei
formlosen schriftlichen Anträgen, auf eurer Kopie
des Briefes. Sollte dies nicht möglich sein
(Wochenende, ARGE geschlossen etc.), dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Ihr werft den Brief im Beisein eines Zeugen in
den Hausbriefkasten.
b) Ihr versendet den Brief per Einschreiben
mit Rückschein.
Dies gilt auch, wenn euch rechtswidrig
eine Eingangsbestätigung rigoros verweigert wird!
WICHTIG: Ein Telefax, auch
mit Sendebericht, hat KEINE
Beweiskraft!
11. Gebt NIEMALS eure Originale
(Mietvertrag, Kontoauszüge etc.) aus der Hand! Diese gehen zu
leicht verloren oder es wird später behauptet, ihr hättet sie nie eingereicht. Ohne eure Originale habt ihr keine Beweismittel mehr in der Hand, falls es zu Problemen kommen sollte. Lasst euch also nicht einlullen von Sätzen wie: "Ich schicke Ihnen die Sachen dann zu." oder: "Sie können die Unterlagen dann beim nächsten Termin wieder mitnehmen".
Wenn die/der SB angeblich keine Zeit oder keine
Lust hat, dann packt eure Unterlagen wieder ein.
Lasst euch einen neuen Termin geben oder besteht darauf, dass man sich jetzt die Zeit für euch nimmt!
12. Für alle Originale, die ihr nur vorzeigen müsst
(z.B. Mietvertrag, Kontoauszüge), gilt:
NUR angucken! – NICHT anfassen! Kopien
sind i.d.R. unnötig, da ein Vermerk in eurer Akte, dass
die Dokumente zur Einsicht vorgelegt wurden, völlig ausreicht.
13. Nehmt jedes Formular bzw. Schriftstück, das ihr
von der ARGE erhaltet, gründlich unter die Lupe.
Lest zuerst alles sorgfältig durch, bevor ihr etwas ausfüllt und/oder unterschreibt.
ACHTUNG: Beachtet unbedingt auch die Rückseiten! Dort werden oft noch wichtige Informationen "versteckt", die sich später als böse Falle erweisen
können.
14. Wichtig! Die/Der
Sachbearbeiter/in ist NICHT euer "Beichtvater"! Zu oft wird versucht, auf die
"freundliche Tour" an Informationen zu gelangen, die für
die Antragsbearbeitung absolut nicht relevant sind. Ein
gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Im
Zweifel fragt
also nach, wofür genau die Angaben benötigt werden.