Sozialamt muss Kosten für Autismustherapie für Grundschulkinder tragen Das Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Autismustherapie für ein Grundschulkind als "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" anzusehen und damit kostenprivilegiert ist. Das Sozialamt muss daher die Kosten für die Therapie tragen. |
Doppelmieten im SGB II – BSG stellt den Anspruch als KdU klar Bisher hat das BSG immer den Anspruch vertreten Doppelmieten könnten nicht übernommen werden, weil Unterkunftskosten (KdU) immer nur die der derzeit gegenwärtig bewohnten Wohnungen sein könnten. Daher war strittig, ob Doppelmieten Wohnungsbeschaffungskosten (nach § 22 Abs. 6 SGB II) sind oder „tatsächliche Unterkunftskosten“ nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. So hatte das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 26.06.2019, L 13 AS 189/18 Kosten für doppelte Mietzahlungen anlässlich eines Umzugs als Wohnungsbeschaffungskosten i. S. des § 22 Abs. 6 SGB II qualifiziert und das LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 6 AS 2540/16 als tatsächlich anfallende Unterkunftskosten. Dazu eine Entscheidungsanalyse zum Urteil des LSG NRW: https://tinyurl.com/y3oxw7jx Das BSG hat nun den Anspruch auf Doppelmieten als tatsächliche KdU bestätigt und damit endlich den Weg frei gemacht zur Übernahme von Doppelmieten, wenn zB. die alte Wohnung nicht gekündigt werden kann und sollte, weil z.B. noch keine Anschlusswohnung vorhanden ist, die neue Wohnung noch renoviert werden muss oder eine Frau aus einer alleine bewohnten Wohnung ins Frauenhaus flüchtet und nun diese Wohnung und das Frauenhaus als KdU übernommen werden muss. Das BSG Urteil v. 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R in dem Doppelmieten als KdU anerkannt werden, die Aufwendungen unvermeidbar und konkret angemessen sind, Terminbericht hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_10_30_B_14_AS_02_19_R.html |
Jobcenter muss Anschaffungskosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf erstatten Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind als Härtefall-Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erstatten. Der Erstattungsanspruch kann dabei auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, ohne dass eine Eilbedürftigkeit besteht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. |
6. VG Münster: Bestattungsvorsorge von 10.500 € bei Pflegewohngeld angemessen
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen
https://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2019_01_15__12_18_04-Bestattungsvorsorge-von-10500-Euro-angemessen/show_data
Zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2018/6_K_4230_17_Urteil_20181221.html
Verpflichtungserklärung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme muss an Vermieter gerichtet sein
Die Verpflichtungserklärung eines Jobcenters zur Übernahme der Mietschulden muss an den Vermieter gerichtet sein. Wird sie stattdessen lediglich an den Wohnungsmieter gesendet, liegt keine wirksame Verpflichtungserklärung im Sinne von § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB vor. Eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen Mietrückständen kann daher wirksam bleiben. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
SGB II: Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist.
50 Euro Taschengeld dürfen nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Jobcenter 50 Euro Taschengeld, die ein Leistungsbezieher monatlich von seiner Großmutter erhält, nicht auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen darf. Da die Anrechnung die Bemühungen des Klägers, "auf eigene Füße" zu kommen, beeinträchtigen würden, sein eine Berücksichtigung des Taschengeldes grob unbillig.
Jobcenter muss Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung für ehemals vom Leistungsbezieher bewohnte Wohnung übernehmen Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass Nachforderungen von Betriebskosten für eine von einem Leistungsempfänger ehemals bewohnte Wohnung vom Jobcenter zu übernehmen sind. |